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In der Praxis
erweist sich die Umsetzung dieser Ziele als nicht so einfach.
Ein erzwungener Naturschutz ist meist ohne substanziellen Wert.
Deshalb kommt es bei allen Planungen darauf an, die Grundstückseigentümer
und ihre Nutzungsziele mit einzubeziehen und einen Konsens zu
suchen.
Naturschutzfachliche Ziele können durch vertragliche Regelungen
(z.B. Vertragsnaturschutz) und gezieltes Ausnutzen von Förderungspgrammen
vielfach gut umgesetzt werden. Auch ein Flächentausch kann
auf diese Weise vorbereitet werden.
Die Landnutzungsplanung befasst sich mit der Entwicklung, aber
auch der Renaturierung von Landschaftsausschnitten. Die Wiedereingliederung
eines Militärgeländes in die Kulturlandschaft, die
Aufforstungsplanung für einen bisher landwirtschaftlich
genutzten Gutshof oder die Diskussion einer regionalen Entwicklung
können dazu zählen.
Leitbilder und die Definition von Entwicklungszielen sind hier
der wesentliche Planungsschritt, der den Beteiligten hilft,
die Einzelentscheidungen nachzuvollziehen und die Detailplanung
vorzubereiten.
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