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Das Bundesnaturschutzgesetz und die Ländergesetze regeln,
dass Eingriffe in Natur und Landschaft, d.h. Veränderungen,
die die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts erheblich
oder nachhaltig beeinträchtigen können, zu vermeiden
und, - wenn das nicht möglich ist - zu kompensieren sind.
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Das Planungsinstrument für diese im
Einzelfall oft schwierige Aufgabe ist der Landschaftspflegerische
Begleitplan. Er beschreibt den Eingriff und seine Wechselwirkungen,
die sich daraus ableitenden Kompensationsbedürfnisse und
legt detailliert Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, -
verminderung und Kompensation fest.
Mit neuen Projekten, wie etwa der technischen Beschneiung von
Skipisten, kamen auf die Planung neue Aufgaben zu, die praktisch,
aber auch in der wissenschaftlichen Begleitung, eine neue planerische
Herausforderung darstellten, für die neue Standards zu
definieren waren.
Dies gilt in ähnlicher Weise auch für landschaftsästhetische
Belastungen wie etwa Windkraftanlagen. Hier kommt vielfach die
Frage angemessener Ersatzzahlungen hinzu.
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AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung
· Institut für ökologische Forschung
Prof. Dr. Ulrike Pröbstl · St.-Andrä-Straße
8 · 82398 Etting-Polling
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