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Durch die Siedlungsentwicklung,
den Bau von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten wird täglich
Landschaft unwiederbringlich in Anspruch genommen. Das Bau-
und Raumordnungsgesetz regelt, dass diese Eingriffe zu kompensieren
sind. In jedem Einzelfall ist zu prüfen und abzuwägen,
welche Beeinträchtigungen durch neue Bauflächen entstehen
und wie viel an Ausgleich hierfür zu leisten ist. Die neuen
rechtlichen Grundlagen eröffnen den Gemeinden bei der Anwendung
einen großen Gestaltungsspielraum. So können die
Gemeinden zwischen vier verschiedenen Modellen den im Einzelfall
günstigsten Weg zum Ausgleich wählen.
Durch die Beratung des Bayerischen Gemeindetags in der Arbeitsgruppe
Eingriffsregelung in der Bauleitplanung" beim Bayerischen
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen,
die Überprüfung des neuen bayerischen Leitfadens in
der Praxis und die Erarbeitung einer Präsentations-CD mit
Anwendungsbeispielen liegen umfassende Kenntnisse vor.
Zu unserem Profil gehören daher vielfältige Planungs-
und Beratungsleistungen, aber auch die Entwicklung von Konventionen
und die Schulung in diesem Themenbereich (vgl. dazu auch Veröffentlichungen)
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Dazu können folgende Leistungen gehören: |
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Fachvorträge mit Fallbeispielen |
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Grünordnungsplanung mit Abhandlung
der Eingriffsregelung |
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Aufbau eines Ökokontos |
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Führung eines Ökokontos |
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Planung und Überprüfung der Aufwertbarkeit
und Eignung von Flächen für den Ausgleich in Abstimmung
mit den Naturschutzbehörden und ggf. den staatlichen Forstämtern |
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Entwicklung eines überregionalen,
übergemeindlichen Ausgleichskonzepts |
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Bewertung des Auswertungspotentials
von Waldflächen |
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