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Durch die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie wurde
in allen Mitgliedstaaten ein neues Schutzgebietssystem eingeführt,
das ein europäisches Netz NATURA 2000 begründen
soll. Ziel ist es, die biologische Vielfalt in Europa zu fördern
und den Rückgang von Arten zu verhindern.
Wir beraten die Gemeinden, Sportverbände, Agendagruppen
und Arbeitskreise, damit Unsicherheiten und Missverständnisse
zu diesem Thema abgebaut werden. Dazu gehört auch die
Erläuterung neuer Begriffe wie das Verschlechterungsverbot
oder Aspekte wie der Bestandsschutz für Anlagen und mögliche
Auswirkungen auf die Landnutzung. Trotz des Ziels, die geschützten
Natura 2000-Gebiete ohne Verschlechterung zu erhalten, war
sich auch die Europäische Gemeinschaft darüber im
Klaren, dass im Einzelfall Veränderungen wie der Bau
von Straßen oder Infrastrukturanlagen erforderlich werden
können.
Diese Entwicklungen sind durch die Richtlinie nicht völlig
ausgeschlossen. Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung
des Gebietes möglich ist, ist eine sogenannte FFH-Verträglichkeitsprüfung
durchzuführen. Diese Rechtsfolgen sind in der nachstehenden
Abbildung dargestellt. Bei der Durchführung entsprechender
Prüfungen verfügen wir über weitreichende Erfahrungen.
Zum Beispiel Prüfungen zu
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