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Für die Nutzung der Landschaft,
die Schaffung von Arbeitsplätzen, neue Infrastruktur für
Transport und Verkehr, die Siedlungsentwicklung, aber auch für
Erholungs- und Freizeiteinrichtungen erfolgen täglich Eingriffe
in den Naturhaushalt. Die Gesetze auf Bundes- und Landesebene
regeln, dass diese Eingriffe auszugleichen sind oder ein Ersatz
zu leisten bzw. herzustellen ist. |
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Fachplanungen von Landschaftsarchitekten
wie der Landschaftspflegerische Begleitplan, die Grünordnungsplanung
oder die Umweltverträglichkeitsprüfung, dienen dazu,
die Eingriffsschwere zu reduzieren, Alternativen zu prüfen
und nicht vermeidbare Belastungen durch Maßnahmen zu kompensieren.
Dabei sind je nach Eingriffsform die Anforderungen sehr unterschiedlich.
Besondere Erfahrungen liegen in diese Bereichen vor:
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Baurecht |
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bahnbezogene Projekte einschließlich
der Problematik geordneter Flächen |
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Inanspruchnahme von Wald |
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Betroffenheit von NATURA-2000-Gebieten |
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freizeitbedingte Eingriffe wie Beschneiungsanlagen,
Speicherseen oder Loipen |
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touristisch bedingte Anlagen wie Reitanlagen,
Campingplätze u.a. |
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landschaftsarchitektische Beeinträchtigung
der Windkraft |