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Der
Grundgedanke der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
stammt aus den Vereinigten Staaten, wo für alle größere
Projekte seit 1970 eine Prüfung der Auswirkungen auf die
Umwelt verpflichtend eingeführt wurde. Seit 1985 wurde
die UVP über die Europäische Gemeinschaft (vgl. Richtlinie
85/337/EWG) eingeführt, die Umsetzung in nationales Recht
erfolgte jedoch in Deutschland erst im Jahr 1990. |
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Die UVP-Änderungs-Richtlinie
der Europäischen Gemeinschaft und die Anpassung durch das
am 22.06.2001 beschlossene Bundesgesetz zur Umsetzung hat erneut
zur Anpassung und Weiterentwicklung der UVP in Deutschland beigetragen.
Das Büro hat sich seit der Veröffentlichung der EU-Richtlinien
inhaltlich und methodisch mit diesem Planungsinstrument auseinandergesetzt.
Frühe Anwendungsbeispiele mit diesem Planungsinstrument
(380 kV-Leitung, 1986) sind publiziert. Aktuelle Beispiele unter
anderem zu Bahnprojekten nach der Wiedervereinigung zeigen die
Weiterentwicklung des Instruments und der Methoden. Dies gilt
für die neue Implementierung ins Baurecht. Bereits für
dieses neue Aufgabenfeld liegen erste Anwendungsbeispiele vor.
Die praktische Anwendung wird begleitet durch Diskussionen,
Forschungsarbeiten und einer Analyse der Entwicklung in Europa.
Dazu zählen Studien zur Verbesserung dieses Instruments
und die Überprüfung neuer Anwendungsgebiete, insbesondere
im Bereich der Freizeiteinrichtungen. Hier sind u.a. Skilifte
und Beschneiungsanlagen zu den Prüfinhalten dazukommen
(vgl. Änderungsrichtlinie).
Die UVP zum Flächennutzungsplan für die Umgestaltung
des ehemaligen Flugplatzes in Riem im Auftrag der Stadt München
1993 war ein erster Schritt in Richtung der aktuell diskutierten
Plan-UVP bzw. Strategischen Umweltprüfung (SUP).
Aktuelle Veröffentlichungen diskutieren die Bedeutung dieser
Instrumente für sensible Lebensräume wie die Alpen
und notwendige Weiterentwicklungen.
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AGL Arbeitsgruppe für Landnutzungsplanung
· Institut für ökologische Forschung
Prof. Dr. Ulrike Pröbstl · St.-Andrä-Straße
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