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Neben der qualitätsvollen Grün- und Freiraumversorgung
muss daher die Stadt oder Gemeinde die Vermeidung von Belastungen
und den Ausgleich verbleibender Eingriffe durch Bebauung und
Versiegelung beachten. Das geeignete Instrument hierfür
ist der Grünordnungsplan. Durch die Integration in den
Bebauungsplan erhält der Grünordnungsplan in Bayern
Rechtskraft (siehe auch Eingriffsregelung,
Ökokonto und
Umweltverträglichkeitsprüfung)
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