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Unter
dem Stichwort "Umweltvorsorge in der Bauleitplanung"
haben Planungen heute neben ihrer Gestaltungsqualität und
der Versorgung mit Freiräumen auch die Aufgabe, sparsam
mit Flächen und Ressourcen umzugehen.
Mit der Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
und der Umweltverträglichkeitsprüfung in der Bauherrplanung
sind für die Bauleitplanung neue Aufgaben hinzugekommen,
die es zu beachten gilt. Durch die Integration der Strategischen
Umweltprüfung werden hier weitere Aufgaben auf Planer,
Städte und Gemeinden zukommen. Wir arbeiten bereits an
einer praxisnahen Umsetzung dieser neuen Anforderung.
Darüber hinaus sind die Anforderungen an ein bürgernahes
Planen gewachsen, denen über Moderation, Technik und Plangrafik
entsprochen werden muss. Hierzu kommen neue Medien und Präsentationsformen
sowie CAD und GIS zum Einsatz. Bürgerbeteiligungen werden
durch Internetpräsentationen ebenfalls unterstützt. |